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Mittwoch, 26. August 2009, 17:07

Wusstet ihr dass ...

Was die wenigsten Lehrer verraten worauf aber jede(r) Schüler/in anspruch drauf hat ist ein Einblick in die Schülerakte. Ich wusste es auch nicht bis Beginn der 10.Klasse bis es unser Klassenlehrer verriet. Wenn ich mich noch recht entsinnen kann darf man jedes halbe Schuljahr einen Blick hinenwerfen.

Und das schönste daran: Ist ein Eintrag älter als zwei Jahre darf man diesen aus der Schülerakte entfernen lassen.

PS: Sind ziemlich interessante Sachen drinne die dort aufbewahrt werden, teilweise sogar Sachen vom Kindergarten :)

Gruß

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Sonntag, 20. September 2009, 16:55

Werd auch mal was dazuschreiben:

...ihr bei einer Schulnote Widerspruch einlegen könnt?

Jede Zensur ist ein Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt kann man, sofern nachvollziehbar, Widerspruch einlegen. Bis zum Gericht, wo dann über Rechtmäßigkeit entschieden wird.

3

Samstag, 12. Dezember 2009, 15:14

einspruch einlegen kann man doch aber nur bis die note (z.b. bei ner arbeit) unterschrieben ist oder?
mit der utnerschrift erkennt man die note ja an.

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 22:16

Was die wenigsten Lehrer verraten worauf aber jede(r) Schüler/in anspruch drauf hat ist ein Einblick in die Schülerakte. Ich wusste es auch nicht bis Beginn der 10.Klasse bis es unser Klassenlehrer verriet. Wenn ich mich noch recht entsinnen kann darf man jedes halbe Schuljahr einen Blick hinenwerfen.

Und das schönste daran: Ist ein Eintrag älter als zwei Jahre darf man diesen aus der Schülerakte entfernen lassen.

PS: Sind ziemlich interessante Sachen drinne die dort aufbewahrt werden, teilweise sogar Sachen vom Kindergarten :)

Gruß

Was das wusste ich ja mal gar nicht.
Ich werde morgen mal bei mi in der Schule da nach fragen.
Ich würde gerne mal wissen, was in so einer Akte drinne steht.

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Dienstag, 29. Dezember 2009, 21:57

Bist du dir sicher? Einer aus unserer Klasse hat das auch mal gefragt und der Lehrer sagte, das darf der Schüler nicht. Ich werde aber trotzdem mal fragen...